Ein langatmiger, nervenaufreibender Rechtsstreit vor Gericht, der evtl. über mehrere Instanzen geführt werden muss, kostet für den Unterlegenden des Rechtsstreits nicht nur viel Geld, sondern kann auch die Gesundheit angreifen. Aus diesem Grunde ist es ratsam, dass man sich vor der Erhebung einer Klage über die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten, sowie der weiter anfallenden Kosten ausgiebig informiert. Guter Rat ist teuer, aber eine falsche Entscheidung kann sehr schnell zum finanziellen Ruin führen, denn die Kosten für einen verlorenen Prozess können, je nach festgelegtem Streitwert, sehr schnell einen 5- stelligen Bereich erreichen. Ob Erfolgsaussichten bestehen, einen Prozess zu gewinnen, können in juristischen Fragen unerfahrene Bürger kaum selbst beurteilen. Daher ist es sinnvoll je nach Sachlage eine Finanzierungshilfe, wie beispielsweise eine Prozesskostenfinanzierung bei foris-prozesskostenfinanzierung.de, über seinen Anwalt zu beantragen. Entscheidend für einen Vertragsabschluss mit dem Versicherer ist die Prüfung der Unterlagen, die durch einen beauftragten Rechtsanwalt eingereicht werden müssen.
Schonung der eigenen finanziellen Ressourcen
Ein Kläger ist gut beraten, wenn er sich im Vorfeld über die Konditionen der verschiedenen Prozesskostenfinanzierer erkundigt. Die Zusage Prozesskostenfinanzierung ermöglicht Inhabern von Forderungen und Rechten aus dem Zivil- und Wirtschaftrechte Klagen zu führen, ohne seine eigenen finanziellen Ressourcen einzusetzen. Der Versicherer finanziert gegen eine vertraglich festgelegte Erfolgsbeteiligung alle Kosten, die bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten entstehen. Diese Prozesskosten sind Kosten, die die Parteien eines Prozesses aufwenden müssen, um einen Rechtsstreit zu führen. Die Kosten setzen sich aus den Kosten und Auslagen des Gerichts sowie die Kosten für Sachverständigengutachten, Zeugengeld, Dolmetscherkosten und den außergerichtlichen Kosten, die durch die Konsultation des Anwalts, Gerichtsvollzieherkosten und die Auslagen der gegnerischen Partei zusammen.
Instrument des Risikomanagements
Die Prozesskostenfinanzierung, eine besondere Art der juristischen Finanzdienstleistung, hat sich im sowohl im Wirtschafts- und Privatbereich als wichtiges Instrument des Risikomanagements entwickelt. Ob die Zusage für eine Prozessfinanzierung erteilt wird, hängt vom Streitwert ab. Nur wenige Finanzdienstleister fordern keinen Mindestwert bezüglich des Streitwerts. Für einen Antrag bei einem der Marktführer dieser Dienstleistungsbranche sind Mindeststreitwerte von 10.000,-€ bis 500.000,-€ üblich.