Ein gemeinschaftliches Konto – Pro & Contra

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Ein gemeinsames Bankkonto bietet sich für all diejenigen an, die in einer festen Partnerschaft oder aber in einer Wohngemeinschaft leben und demzufolge gemeinsame Ausgaben wie zum Beispiel die Mietzahlungen haben. In einem solchen Fall kann das Bankkonto für gemeinsame Ausgaben und Einzahlungen komfortabel genutzt werden. In der Regel handelt es sich bei einem gemeinsamen Bankkonto um ein Girokonto, das nicht nur auf einen Namen läuft, sondern auf das mehrere oder zumindest zwei Personen Zugriff haben. Alle Kontobevollmächtigten besitzen als Kontoinhaber die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten. Im Internet wird auf dieser Seite erklärt, was genau unter einem Gemeinschaftskonto zu verstehen ist.

 

Die zwei Arten von Gemeinschaftskonten

Für ein Gemeinschaftskonto müssen bei der Erstellung eines Kontoeröffnungsantrages alle beteiligten Personen in der entsprechenden Bankfiliale anwesend sein und auch persönlich unterschreiben. Vorab sollten sich die Personen ganz genau überlegen, ob sie ein solches Konto gemeinsam eröffnen wollen, denn dieses setzt ein hohes Vertrauen zwischen den Vertragspartnern voraus. Denn ein Gemeinschaftskonto muss stets gemeinsam geschlossen und auch gekündigt werden und es bedarf zu jedem Zeitpunkt die Zustimmung aller Kontobevollmächtigten. Wer sich jedoch sicher ist, kann beispielsweise mit einem Gemeinschaftskonto für Ehepartner viele Vorteile genießen und sich dann für eine der folgenden Kontoarten entscheiden:

 

  • Und-Konto: Das Und-Konto ist ein Gemeinschaftskonto, bei dem die Kontoinhaber ausschließlich zusammen über das Konto entscheiden können. Es bedarf demnach immer die Zustimmung aller Kontobevollmächtigten. Alle Transaktionen müssen gemeinsam vorgenommen werden.
  • Oder-Konto: Beim Oder-Konto gibt es auch die Möglichkeit ohne die oder den anderen Kontoinhaber über das betreffende Konto zu verfügen. Aber auch bei dieser Form haben alle Beteiligten und Bevollmächtigten die gleichen Nutzungsrechte und Pflichten.

 

Die Vorteile auf einen Blick!

Ein gemeinsames Konto ist in der Regel sehr praktisch und kann sich auch finanziell lohnen. Denn mit einem solchen Konto fallen beispielsweise nur für ein Konto Gebühren an, anstatt Kosten für mehrere Girokonten. Zudem ergibt sich hieraus eine bessere Übersicht der gemeinsam getätigten Ausgaben und Einnahmen. Das häufig recht mühsame Auseinanderdividieren der Ausgaben entfällt ebenfalls. Zudem sparen sich Eigentümer das oftmals zeitintensive Überweisen von Geldbeträgen an den Partner. Experten empfehlen Ehepartnern ein gemeinsames Konto als eine Art „drittes Konto“ abzuschließen, so dass jeder noch sein eigenes Konto behält und das gemeinsame Konto ausschließlich für gemeinsame Ausgaben und Aktivitäten genutzt wird.

 

Empfehlenswert ist zudem, dass beide Partner jeden Monat einen festen Betrag auf dieses Konto überweisen und damit dann beispielsweise Miet- und Stromkosten begleichen. Doch unabhängig davon, dass sich aus einem Gemeinschaftskonto viele Vorteile ergeben, müssen auch einige Nachteile hierbei berücksichtigt werden. Diese können sich aus Konflikten und Streitereien zwischen den Kontoinhabern ergeben, beispielsweise bei einer Scheidung oder bei einer WG-Auflösung. Dann kann es zu Ungereimtheiten bei der Auflösung des Kontos kommen, da jeder Bevollmächtigte der Kündigung zustimmen muss. Zudem besteht bei einem Gemeinschaftskonto auch die Gefahr, dass ein einzelner Kontoinhaber das Konto leer räumt, in den Dispo geht und alle anderen für die entstandenen Schulden ebenfalls haften müssen. Sollte durch eine Verschuldung ein Dispokredit aufgenommen werden, so gibt es von vielen Banken (zum Beispiel hier) Tipps, wie dieser durch Umschuldungen preisgünstiger gestalte werden kann. Wer sich zu Fragestellungen rund um das gemeinsame Konto informieren möchte, der kann sich auch hier bei einem Anwalt Rat einholen.